Im dritten und vierten Schuljahr haben die Kinder in jeweils einem Halbjahr einmal in der Woche Schwimmunterricht.
An diesen Tagen benötigen die Kinder:
- Schwimmkleidung (Badeanzug oder Badehose)
- Badeschlappen
- ein großes Handtuch
- bei längeren Haaren: Haarband, Haargummi oder Badekappe
- evtl. Haartrockner (kleiner Fön)
- Haarbürste oder Kamm
- wettergerechte Kleidung mit Mütze (Wir gehen zum Schwimmbad und zurück.)
- Getränk und 2. Frühstück
Achten Sie an diesen Tagen bitte darauf, dass
- keine kompliziert zu verschließende Kleidung und
- kein Schmuck getragen wird.
Wenn Sie wünschen, dass Ihr Kind seine medizinischen Ohrstecker auch während der Sportstunde trägt, müssen diese am Morgen von Ihnen mit Pflaster überklebt sein.
Ist Ihr Kind erkältet oder kann aus anderen gesundheitlichen Gründen nicht aktiv am Schwimmunterricht teilnehmen, geben Sie ihm über das Hausaufgabenheft oder die Postmappe eine schriftliche Entschuldigung mit. Die Stundenzahl verringert sich dadurch nicht. Ihr Kind wird die Schwimmstunden begleiten oder am (Sport-) Unterricht einer Parallelklasse teilnehmen. Dies gilt ebenfalls, sollte Ihr Kind das Schwimmzeug vergessen haben.
Sollte Ihr Kind dauerhaft nicht am Schwimmunterricht teilnehmen können, so ist ein ärztliches Attest für die Befreiung vom Schwimmunterricht notwendig.
